Allgemeine Geschäftsbedingungen Manfred Mayer MMM Mineralölvertriebsges.m.b.H.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Manfred Mayer MMM Mineralölvertriebsges.m.b.H.
1. Geltungsbereich:
1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsabschlüssen gelten ausschließlich folgende Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anderslautenden eschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrer der nachstehenden Bestimmungen oder einzelvertragliche Absprachen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Mengen und Belieferung
2.1. MMM schuldet ausschließlich Produkte in handelsüblicher Qualität.
2.2. Für die Mengenfeststellung ist das auf der Versandstelle (Raffinerie, Lager o. Ä.) durch Wiegen oder Vermessen ermittelte Maß bindend. Bei Lieferung im Tankwagen ist die Menge maßgebend, die durch dessen geeichte Messvorrichtung angezeigt wird.
2.3. Verwehrt der Käufer den Zutritt in den Tankraum zur Fest-stellung der Tankinhaltsmenge, ist er für alle Befüllungseventualitäten - insbesondere das Überlaufen des Füllgutes - verantwortlich.
2.4. Mit der Unterfertigung des Lieferscheines bestätigt der Käufer, die abgegebene Menge zu dem bei der Lieferung gültigen Tagespreis erhalten zu haben.
2.5. Unsere Transport-Dienstleistungen erfolgen ausschließlich gemäß den Bestimmungen und Konditionen des CMR-Beförderungsvertrages.
2.6. Der Kunde garantiert, dass die von ihm betriebenen oder benutzten Abfüll-, Transport- und Lagereinrichtungen in einwandfreiem technischen Zustand sind und in Übereinstimmung mit allen öffentlich- und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden.
3. Lieferbeeinträchtigungen
3.1. MMM ist nicht verantwortlich für höhere Gewalt, den störungsfreien Ablauf von Produktion und Transport sowie sonstige, nicht von ihr zu vertretende Umstände.
3.2. MMM ist in den genannten Fällen zu einer Lieferung mit entsprechender Verzögerung und bei länger anhaltender Störung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; Teillieferungen sind gestattet. Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn MMM auf seine Aufforderung nicht erklärt, ob sie zurücktritt oder binnen angemessener Frist liefern will.
3.3. Der Ausfall von Lieferungen und Leistungen des Vorlieferanten von MMM oder der Untergang der Ware entbinden MMM von ihrer Leistungs- und Lieferungspflicht. MMM ist verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
4. Mängelansprüche
4.1. Produktbeanstandungen sind binnen dreier Tage nach Übernahme der Produkte und vor Verwendung derselben schriftlich unter Bekanntgabe der Lieferscheinnummer geltend zu machen. Bei stichhaltiger und fristgerechter Beanstandung der Produkte seitens des Käufers ist MMM verpflichtet, diese zurückzunehmen und hierfür Ersatz zu liefern. Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen anderer Art sind ausgeschlossen.
4.2. Es wird nicht für Mängel gewährleistet, die erst nach Übergabe an den Käufer entstehen. Der Käufer hat zu beweisen, dass ein etwaiger Mangel schon vor Übergabe vorhanden war.
5. Steuerliche Garantie-Erklärung des Käufers
5.1. Der Käufer übernimmt gegenüber MMM die unwiderrufliche Garantie dafür, dass sowohl er als auch nachfolgende Abnehmer keine steuerlichen und/oder Verfügungsbestimmungen verletzen, die bei der Lieferung steuerfreier oder steuerbegünstigter Produkte im Zusammenhang mit der Ablieferung auf Erlaubnis-schein von MMM oder auf allgemeine Erlaubnis zu beachten sind.
5.2. Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen (Abholfall) in allen Ladeorten der Europäischen Union garantiert der Käufer, dass der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat als den des Ladeortes verbracht wird.
5.3. Im Garantiefall verpflichtet sich der Käufer, MMM von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von allen ausgelösten Steuern, Zöllen, sonstigen Abgaben und Steuergeldstrafen im vollen Umfang auf erstes Anfordern freizuhalten. Der Käufer hat MMM auch von Kosten freizuhalten, die ihr in diesem Zusammenhang durch die Einlegung von Rechtsmitteln entstehen.
6. Zahlung
6.1. Kaufpreiszahlungen sind sofort oder innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles fällig. Das Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung vermerkt.
6.2. MMM muss am Fälligkeitstag der Zahlungsbetrag valutarisch zur Verfügung stehen. Skonto oder andere Abzüge sind nicht gestattet. Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen; die Zahlung gilt erst mit endgültiger Einlösung als erfolgt.
6.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist MMM ohne weitere Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ihr vorbehalten.
6.4. MMM kann vorzeitige Zahlung verlangen, falls der Käufer vereinbarte Zahlungsbedingungen für vorausgegangene Lieferun-gen nicht eingehalten hat, die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage gestellt ist oder das vereinbarte Kreditlimit überschritten wird. MMM ist auch berechtigt, nach Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen.
6.5. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen MMM gerichtete Ansprüche ohne deren schriftliche Einwilligung abzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von MMM. Dies gilt im Verhältnis zu Kaufleuten bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den Käufer gerichteten Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung.
7.2. Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Weiter ist MMM in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7.3. Wird die Ware mit anderen Waren Dritter vermischt, steht das Eigentum oder der Miteigentumsanteil an der neuen Ware MMM zu , und zwar im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Waren. Bei Vermischung mit Waren des Käufers steht das Alleineigentum an der neuen Ware MMM zu.
8. Verjährung
8.1. Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche des Käufers, insbesondere aus Gewährleistung und auf Schadensersatz, soweit diese nicht ausgeschlossen sind, 1 Jahr nach Lieferung der Ware.
9. Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.









