Gesetzliche Vorgaben für das sichere Heizen mit Öl.

Ölheizungs-Anlagen unterliegen in Österreich bundesländerspezifischen Vorschriften. Um den Rahmen dieser Aufstellung nicht zu sprengen stellen wir Ihnen hier stellvertretend für die vielen Ausführungsdetails zwei wesentliche Kriterien dar, die für die Ölheizungsanlagen von großer sicherheitstechnischer Relevanz sind.

1. Bewilligungspflicht in Abhängigkeit von Heizleistung und Lagermenge:

Burgenland

Heizleistungsfreigrenze: 50 kW (gasförmig), 26 kW (andere)

Lagermenge: 10.000 l in Öllagerraum, in Kunststoffbehältern max. je 2.000l

Niederösterreich                    

Heizleistungsfreigrenze: 26 kW für feste, flüssige, darüber nur in eigenen Heizräumen

Lagermenge: Ab 1.000 l eigener Öllagerraum bis max. 100.000 l, Batterietanks bis max. 10.000 l zusammengeschlossen, 10 - 1.000 l außerhalb Öllagerraum möglich, jedoch nicht im Feuerstättenraum.

Steiermark

Heizleistungsfreigrenze:  bis 8 kW bewilligungspflichtig, bis 18 kW anzeigenpflichtig, über 18 kW bewilligungspflichtig und eigener Heizraum erforderlich

Lagermenge: Bis 300 l bewilligungsfrei, bis 1.000 l anzeigenpflichtig, darüber bewilligungspfichtig in Heizräumen bis 300 l lagerbar bei 2 m Abstand zu Feuerung

Wien

Heizleistungsfreigrenze: Bewilligung für alle, Ausnahme bestimmter Ölöfen für Einzel-Heizungen

Lagermenge: Anzeigepflicht ab 300 l, ab 1.000 l - Bewilligungspflicht, Batteriebehälter bis max. 300 l in Zwischenbehältern möglich

Öberösterreich

Heizleistungsfreigrenze: Keine             

Lagermenge: Unbewilligt bis 5.000 l, jedoch nur bis 3.000 l außerhalb und bis 100.000 l in Öllagerräumen, in Heizräumen bis max. 300 l in metallischen Behältern

2. Anbringung von Brandschutzventilen in der Ölleitung zum Brenner und deren Anzahl in den Bundesländern:            

Burgenland

Im Heizraum normalerweise ein Stück

Kärnten

Bei Eintritt in den Heizraum normalerweise ein Stück

Niederösterreich

Bei Verlassen des Öllagerraumes normalerweise ein Stück

Steiermark

Nach dem Behälter normalerweise ein Stück

Wien

Beim Eintritt in den Heizraum normalerweise ein Stück

Öberösterreich

Normalerweise ein Stück