Gesetzliche Vorgaben für das sichere Heizen mit Öl.
Ölheizungs-Anlagen unterliegen in Österreich bundesländerspezifischen Vorschriften. Um den Rahmen dieser Aufstellung nicht zu sprengen stellen wir Ihnen hier stellvertretend für die vielen Ausführungsdetails zwei wesentliche Kriterien dar, die für die Ölheizungsanlagen von großer sicherheitstechnischer Relevanz sind.
1. Bewilligungspflicht in Abhängigkeit von Heizleistung und Lagermenge:
Burgenland
Heizleistungsfreigrenze: 50 kW (gasförmig), 26 kW (andere)
Lagermenge: 10.000 l in Öllagerraum, in Kunststoffbehältern max. je 2.000l
Niederösterreich
Heizleistungsfreigrenze: 26 kW für feste, flüssige, darüber nur in eigenen Heizräumen
Lagermenge: Ab 1.000 l eigener Öllagerraum bis max. 100.000 l, Batterietanks bis max. 10.000 l zusammengeschlossen, 10 - 1.000 l außerhalb Öllagerraum möglich, jedoch nicht im Feuerstättenraum.
Steiermark
Heizleistungsfreigrenze: bis 8 kW bewilligungspflichtig, bis 18 kW anzeigenpflichtig, über 18 kW bewilligungspflichtig und eigener Heizraum erforderlich
Lagermenge: Bis 300 l bewilligungsfrei, bis 1.000 l anzeigenpflichtig, darüber bewilligungspfichtig in Heizräumen bis 300 l lagerbar bei 2 m Abstand zu Feuerung
Wien
Heizleistungsfreigrenze: Bewilligung für alle, Ausnahme bestimmter Ölöfen für Einzel-Heizungen
Lagermenge: Anzeigepflicht ab 300 l, ab 1.000 l - Bewilligungspflicht, Batteriebehälter bis max. 300 l in Zwischenbehältern möglich
Öberösterreich
Heizleistungsfreigrenze: Keine
Lagermenge: Unbewilligt bis 5.000 l, jedoch nur bis 3.000 l außerhalb und bis 100.000 l in Öllagerräumen, in Heizräumen bis max. 300 l in metallischen Behältern
2. Anbringung von Brandschutzventilen in der Ölleitung zum Brenner und deren Anzahl in den Bundesländern:
Burgenland
Im Heizraum normalerweise ein Stück
Kärnten
Bei Eintritt in den Heizraum normalerweise ein Stück
Niederösterreich
Bei Verlassen des Öllagerraumes normalerweise ein Stück
Steiermark
Nach dem Behälter normalerweise ein Stück
Wien
Beim Eintritt in den Heizraum normalerweise ein Stück
Öberösterreich
Normalerweise ein Stück









